Verordnung
Wir behandeln in unserer logopädischen Praxis Kassenpatienten und privatversicherte Patienten.
Über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung entscheidet der Arzt.
Folgende Ärzte können Ihnen ein Rezept für logopädische Behandlungen ausstellen: Hausärzte, Kinderärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Phoniater, HNO-Ärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater.
Die Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz wird ebenfalls vom Arzt festgelegt. In der Regel erhalten Sie eine Verordnung für zunächst 10 Behandlungen mit einer Frequenz von 1-2 x pro Woche.
Bitte beachten Sie, dass bei gesetzlich versicherten Patienten eine Frist von 14 Tagen zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Beginn der Therapie be- steht. Ihren Termin in unserer
Praxis vereinbaren Sie bitte telefonisch. Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer: 07643 40 700 (AB).
Therapieablauf
Das Erstgespräch (Anamneseerhebung) in unserer Praxis sowie die Diagnostik bilden die Grundlage für die anschließende individuelle, auf den Patienten abgestimmte Therapieplanung und -durchführung.
Sie können darauf vertrauen, dass wir unsere Behandlungen nach unserem besten Wissen durchführen. Dennoch sind wir auf Ihre Mithilfe und die ihrer Kinder angewiesen, denn der Erfolg einer Therapie ist in der Regel auch von der Übung im häuslichen Umfeld abhängig.